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Hamburger Familienrechtskanzlei



Notruf nicht erreichbar...



in der Sendung „Beckmann“ der ARD vom 12.05.2003 saß das Vergewaltigungsopfer Silvia T. zusammen mit ihrem Vater der Verteidigerin von Wilfried Sabasch, Rechtsanwältin Peter, gegenüber. Die ARD hat im Internet daraus folgendes nachlesbar gemacht...
 
Die Erinnerungen an die schreckliche Tat kann Silvia T. nicht abstreifen. Sie leidet unter ständigen Ängsten, kann nicht alleine sein und sucht bisweilen selbst im Ehebett ihrer Eltern Zuflucht, wenn sie die schrecklichen Bilder einholen. „Ich brauche eigentlich eine 24-Stunden Betreuung, so die junge Frau. „Ich hatte überhaupt keine Chance wegzulaufen. Ich habe schon darüber nachgedacht, was ist, wenn er mich umbringt. Wo würden meine Eltern mich suchen? Da macht man sich schon Gedanken drüber“, ließ Silvia T. ihre schlimmsten Stunden noch einmal Revue passieren. Psychologische oder therapeutische Hilfe hat sie nach der Tat nicht erfahren, beteuerte Silvia T. gefasst. „Man hat uns ein paar Informationsblätter über Frauenorganisationen gegeben. Das war eigentlich gar nichts. Es war niemand da, der konkrete therapeutische Hilfe leisten konnte.“ Auch ihr Vater erinnerte sich: „Es war der Freitagabend nach der Tat, da ist sie in sich zusammengefallen, und wir haben ein Stück Angst gehabt, dass sie uns stirbt. Wir haben versucht, Hilfe zu bekommen und bei allen Notrufnummern angerufen, die wir erhalten hatten, so etwa gegen 20.00 Uhr. Doch wir hatten immer nur ein Band dran. Das war eine ganz schlimme Erfahrung.“

Nicht nachzulesen, aber im Fernsehen zu sehen und zu hören war, was der Vater angesichts einer Bandansage über beschränkte Anrufzeiten einer Beratungsstelle außer sich vor Hilflosigkeit und Wut, der automatischen Ansage zurief: „Entschuldigen Sie, dass meine Tochter nicht Mittwochs zwischen 10 und 11 vergewaltigt wurde!“.

Wir wissen, wie in Hamburg die öffentlichen Mittel für Beratungsstellen auch für Opferhilfe zusammengestrichen und die Kapazitäten beschränkt sind und werden. Meine Erfahrung als Opferanwalt war aber schon immer, wie zufällig es ist, dass Opfer frühzeitig die richtige Soforthilfe, psychologischen und juristischen Beistand sowie die geeignete therapeutische Unterstützung erhalten. Dabei hat die Forschung der psychologischen Traumafolgen längst herausgearbeitet, dass die frühzeitige therapeutische Intervention (im weitesten Sinne Hilfe und Orientierung) ganz entscheidend ist für das Gelingen der Verarbeitung. Das hat im Oktober 2002 die großartige Tagung des 14. Mainzer Opferforums „Neue Erkenntnisse der Psychotraumatologie unter Berücksichtigung sozialrechtlicher und finanzieller Konsequenzen“ der Fachöffentlichkeit weiter bekannt gemacht.

Ich möchte alle, die sich in Hamburg für den Opferschutz engagieren, dazu aufrufen, ein Netzwerk, einen Verbund für Opferschutz zu bilden. Angesprochen sind alle Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen, Therapeuten und Opferanwälte.

R. von Bracken, Rechtsanwalt