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Hamburger Familienrechtskanzlei
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Das „NetzwerkOpferschutz“ stellt sich vor
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Es gibt kein Gesamtkonzept für Schutz und Hilfe für Opfer
von Straftaten, auch nicht für Gewaltopfer. Die existierenden
gesetzlichen Ansprüche sind zersplittert und unübersichtlich,
verteilt auf staatliche soziale Entschädigung (Versorgungsansprüche
nach Opferentschädigungsgesetz), Zivilrecht (Schadensersatz,
Schmerzensgeld, Abwehransprüche), Polizeirecht (Gefahrenabwehr,
Schutz vor und Verfolgung von Straftaten) und Strafprozessrecht
(Sonderrechte für Zeugen, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten
sind). |
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Rudolf von Bracken Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Netzwerks » mehr |
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Entsprechend unübersichtlich ist das Angebot rechtlicher
und außerrechtlicher Hilfen für die Opfer. Das wirkt
sich um so mehr aus, als der Hilfebedarf ja typischerweise plötzlich
und unverhofft auftritt. Nach der Straftat, der Misshandlung,
u.U. auch Jahre danach, wenn ein verarbeitet geglaubtes Trauma
wieder aufbricht, sind die Opfer oft hilflos und fühlen sich
alleingelassen.
Die Polizei selbst darf bei Straftaten in ihrer Eigenschaft als der
Staatsanwaltschaft zuarbeitende Strafverfolgungsbehörde den
Opfern von ihrem gesetzlichen Auftrag her keinen Beistand bieten,
sie ist zur objektiven Aufklärung von Straftaten verpflichtet.
Jede parteiliche Hilfeleistung und Beratung ist der Polizei aus
rechtlichen Gründen versagt.
Das NetzwerkOpferschutz ist konzipiert für Opfer von Gewalt und
Misshandlung in akuter Notlage. Auf der Website stellen sich die
beteiligten Einrichtungen vor.
Über EMail werden Orientierung und, wenn gewünscht, Vermittlung
eines ersten Hilfekontaktes mit einer der beteiligten Einrichtungen
ermöglicht. Auf eine Hilfeanfrage per
Email:
info@opferschutz.net
wird dem angegebenen Absender (Email, Telefon) eine Einrichtung empfohlen
für einen baldmöglichen Hilfekontakt, um erst einmal
„anzukommen“. Über den Verbund erfolgt dann,
wenn gewünscht, Orientierung auch über weiterführende
Hilfemöglichkeiten.
Persönliche Daten werden nicht erhoben, also auch nicht gespeichert.
Das Angebot wird zunächst verbreitet über die Fachöffentlichkeit,
d.h. an Stellen, bei denen Opferfälle bekannt, Hilfewünsche
geäußert werden. Das sind z. B. Polizeidienststellen,
Krankenhäuser, Notfallambulanz, Beratungsstellen allgemein,
Frauenhäuser, Kinderschutzzentren, Jugendämter, Justiz.
Die teilnehmenden Einrichtungen für Opferhilfe hoffen auf die
erwartete Resonanz.
Rudolf von Bracken
NetzwerkOpferschutz
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