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Hamburger Familienrechtskanzlei



Das  „NetzwerkOpferschutz“ stellt sich vor



Es gibt kein Gesamtkonzept für Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten, auch nicht für Gewaltopfer. Die existierenden gesetzlichen Ansprüche sind zersplittert und unübersichtlich, verteilt auf staatliche soziale Entschädigung (Versorgungsansprüche nach Opferentschädigungsgesetz), Zivilrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abwehransprüche), Polizeirecht (Gefahrenabwehr, Schutz vor und Verfolgung von Straftaten) und Strafprozessrecht (Sonderrechte für Zeugen, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten sind).

Rudolf von Bracken
Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Netzwerks   » mehr
 
Entsprechend unübersichtlich ist das Angebot rechtlicher und außerrechtlicher Hilfen für die Opfer. Das wirkt sich um so mehr aus, als der Hilfebedarf ja typischerweise plötzlich und unverhofft auftritt. Nach der Straftat, der Misshandlung, u.U. auch Jahre danach, wenn ein verarbeitet geglaubtes Trauma wieder aufbricht, sind die Opfer oft hilflos und fühlen sich alleingelassen.

Die Polizei selbst darf bei Straftaten in ihrer Eigenschaft als der Staatsanwaltschaft zuarbeitende Strafverfolgungsbehörde den Opfern von ihrem gesetzlichen Auftrag her keinen Beistand bieten, sie ist zur objektiven Aufklärung von Straftaten verpflichtet. Jede parteiliche Hilfeleistung und Beratung ist der Polizei aus rechtlichen Gründen versagt.

Das NetzwerkOpferschutz ist konzipiert für Opfer von Gewalt und Misshandlung in akuter Notlage. Auf der Website stellen sich die beteiligten Einrichtungen vor.
Über EMail werden Orientierung und, wenn gewünscht, Vermittlung eines ersten Hilfekontaktes mit einer der beteiligten Einrichtungen ermöglicht. Auf eine Hilfeanfrage per

Email:  info@opferschutz.net

wird dem angegebenen Absender (Email, Telefon) eine Einrichtung empfohlen für einen baldmöglichen Hilfekontakt, um erst einmal „anzukommen“. Über den Verbund erfolgt dann, wenn gewünscht, Orientierung auch über weiterführende Hilfemöglichkeiten.

Persönliche Daten werden nicht erhoben, also auch nicht gespeichert.

Das Angebot wird zunächst verbreitet über die Fachöffentlichkeit, d.h. an Stellen, bei denen Opferfälle bekannt, Hilfewünsche geäußert werden. Das sind z. B. Polizeidienststellen, Krankenhäuser, Notfallambulanz, Beratungsstellen allgemein, Frauenhäuser, Kinderschutzzentren, Jugendämter, Justiz.

Die teilnehmenden Einrichtungen für Opferhilfe hoffen auf die erwartete Resonanz.

Rudolf von Bracken
NetzwerkOpferschutz